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Unsere apparativen Kosmetikbehandlungen entsprechen der NiSV-Verordnung:
Ultraschallgeräte verfügen weniger als 50 Milliwatt pro cm2 am Auge, unter 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper.
Hochfrequenzgeräte verfügen über weniger als 100 Kilohertz.
Gleichstromgeräte verfügen über weniger als 8 Milliampere pro cm2.